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Kinder- und Jugendbeteiligung in Gemeinden

An wen richtet sich dein Angebot?

Diese Frage hat mir eine Newsletter-Leserin neulich gestellt und ich beantworte sie in diesem Blogartikel. Zudem stelle ich meine Angebote vor und gehe kurz auf gesetzliche Grundlagen und Finanzierungsmöglichkeiten ein.

Meine Angebote…

  1. Ich plane, führe durch und evaluiere Beteiligungsprojekte zu unterschiedlichsten Themen. Das können zum Beispiel die Neuplanung einer Skateanlage, die Gestaltung der Angebote des offenen Ganztags an Schulen oder die Überplanung von Spielplätzen sein.
  2. Ich unterstütze bei der strukturellen Verankerung von Kinder- und Jugendbeteiligung sowohl in Kommunen als auch in Einrichtungen. Hierbei geht es darum Themenfelder der Beteiligung festzulegen und in konkrete Handlungen zu überführen.
  3. Ich schule Mitarbeitende in Einrichtungen und Kommunen sowie Kommunalpolitiker*innen zum Thema Kinder- und Jugendbeteiligung. Der Umfang und die Inhalte der Schulungen richten sich nach den Anforderungen vor Ort, von einer kurzen Infoveranstaltung über Tagesveranstaltungen bis zu mehrtägigen Fortbildungen. Ab 2023 bilde ich in mindestens fünf Modulen, vom Deutschen Kinderhilfswerk zertifizierte, Moderator*innen für Kinder- und Jugendbeteiligung aus.

… richten sich an…

  • unterschiedliche Abteilungen in der Kommunalverwaltung, hier insbesondere die Abteilungen die direkt mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, Abteilungen mit planenden Aufgaben für Liegenschaften, Frei- und Verkehrsflächen, Abteilungen mit Zuständigkeit für Pflege, Planung und Erhalt von Grünflächen.
  • die Fraktionen und die Ratsversammlung in der Kommunalpolitik.
  • Einrichtungen in denen Kinder und Jugendliche einen Teil ihres Alltags verbringen. Das sind unter anderem: Krippen, Kindergärten, Schulen, Horteinrichtungen, Jugendhilfeeinrichtungen sowie deren Träger.

Meine Ansprechpartner variieren je nach Thema der Zusammenarbeit. In den Kommunen arbeite ich meistens mit der Jugendpflege zusammen, aber auch mit Grünflächenamt und verwandten Abteilungen.
In den Einrichtungen sind meine Ansprechpersonen meist die Leitungen, selten Personen aus der Trägerverwaltung.
Wenn es in der Zusammenarbeit um die strukturelle Verankerung von Kinder- und Jugendbeteiligung geht, arbeite ich grundsätzlich mit allen Abteilungen der Verwaltung und der Politik oder mit dem gesamten Team der Einrichtung zusammen.

Rechtliche Grundlagen und Finanzierung meiner Arbeit

Die Artikel 3 und 12 der UN-Kinderrechtskonvention sagen, dass jedes Thema, das Kinder und Jugendliche betrifft mit ihnen gemeinsam gestaltet werden muss.

Die strukturelle Verankerung von Beteiligung und die Durchführung eines Beschwerdeverfahrens ist in Einrichtungen Pflicht (§45 SGB VIII).

Weitere gesetzliche Grundlagen findest du in meinem Blogartikel…

Durch die gesetzliche Verpflichtung zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen müssen sowohl Kommunen als auch Einrichtungen, beziehungsweise deren Träger, finanzielle und personelle Ressourcen für deren Umsetzung zur Verfügung stellen.
Trotzdem gibt es für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie für deren strukturelle Verankerung sowohl auf Bundesebene als auch in einigen Bundesländern Fördermittel z.B. vom Deutschen Kinderhilfswerk und den dort verwalteten Länderfonds.

https://www.dkhw.de/foerderung/vorlagen-und-richtlinien/

Du hast Fragen oder möchtest mit mir zusammenarbeiten?

Nimm gerne Kontakt zu mir auf!

*Hinweis zur gendergerechten Schriftform: Ich möchte mit meinem Text grundsätzlich alle ansprechen, unabhängig von Geschlecht und sexueller Orientierung. Ich habe jedoch für mich noch keine Schriftform gefunden, die den Lesefluss nicht unterbricht.

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